Mehr Innenverdichtung

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Der § 13b BauGB soll Kommunen helfen, Wohnraum auf der grünen Wiese im beschleunigten Verfahren zu schaffen, also ohne aufwendige Umweltprüfung und ohne Nachweis des Wohnraumbedarfs.

Dieser Paragraf ist Ende letzten Jahres ausgelaufen und bestehende Bebauungspläne, die durch den 13b durchgeführt wurden, sind seit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Juli unwirksam.

Diesem Schicksal entgeht Waghäusel glücklicherweise. Anderen Städten droht die Aufhebung von Baurecht.

Das Ende des § 13b BauGB bedeutet, dass Neubaugebiete auf der grünen Wiese teuer und aufwendig werden. Entweder muss die Stadt diese Kosten auf die Baugrundstücke abwälzen oder über Abgaben einnehmen. Wohnraum wird dadurch teurer.

Auch wenn die Stadt dies in Kauf nimmt, muss Innen- vor Außenentwicklung stattfinden. Dort hat die Stadt Waghäusel noch viel Wohnraumpotential.

Aktuelle Bebauungspläne sehen oft keine Hinterhofbebauung vor, verbieten sie sogar. Hier muss der Gemeinderat diese Bebauungspläne ändern lassen, damit sie auf den aktuellen Stand gebracht werden.

Auf der Gemarkung der Stadt Waghäusel gibt es noch viele sogenannte Enkelgrundstücke. In der aktuellen Wohnungsnot können wir uns diese nicht mehr leisten.

Gerade im Innenstadtbereich muss dichter gebaut werden. Ein oder zwei Geschosse an der Hauptstraße sind deutlich zu wenig. Um seniorengerechtes Wohnen zu schaffen und das Innenstadtsterben zu stoppen, müssen hier mehr Wohnungen bereitgestellt werden.