Grundsteuer 2025 28. Oktober 202428. Oktober 2024 Bei der letzten Gemeinderatssitzung ist der Gemeinderat der Empfehlung der Stadtverwaltung gefolgt und hat den Hebesatz auf 190 % festgesetzt. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen, um die vielen Pflichtaufgaben zu finanzieren, deshalb sollte der Hebesatz aufkommensneutral festgesetzt werden, damit der Einnahmebetrag gleich bleibt. Die Neuregelung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Einheitsbewertung als verfassungswidrig eingestuft hat. Baden-Württemberg hat dafür eine Berechnung festgesetzt, die einfach, transparent und unbürokratisch ist.Da nun nur noch der Grundstückswert in die Berechnung einfließt, müssen EigentümerInnen, die sehr große Grundstücke besitzen, mehr als bisher bezahlen. Gutachten zur Feststellung eines Gartenanteils, der günstiger bewertet werden würde, sind teuer und müssen alle zwei Jahre erneuert werden. Deshalb hat der Gemeinderat für eine Resolution an die Landesregierung gestimmt zur Vereinfachung der notwendigen Gutachten. Falls diese großen Gartengrundstücke allerdings in Zukunft günstiger bewertet werden, wird die Berechnung wieder komplizierter und der Grundsteuerhebesatz müsste erhöht werden, um wieder Aufkommensneutralität zu erreichen. Weg zur Berechnung (Einfamilenhaus überwiegend zu Wohnzwecken genutzt) (Anzahl qm x Bodenrichtwert x Steuermesszahl x Hebesatz = neue Grundsteuer) Beispiel: 450qm x (550€/qm) x 0,00091 x 190% = 427,93€ Zu den Bodenrichtwerte: Bodenrichtwerte