Aktuelles Baurecht behindert Entwicklung von Waghäusel

Baurecht

Waghäusel möchte bis 2035 klimaneutral werden. Damit folgt die Stadt dem Kurs des Landkreises. Dabei wird der Ausbau der Photovoltaik im sonnigen Südwesten ein wichtiger Baustein sein. Umso erfreulicher, wenn Bürger wie Herr Exle ein ganzes Dach mit Solarmodulen bestücken möchten. Er muss dafür nur bei einer alte Scheune Gebälk austauschen und das Dach neu mit Tonziegeln bestücken. Damit die Photovoltaik ausreichend Strom produziert, soll das Dach steiler ausgerichtet sein als im Ist-Zustand.

Nach Beantragung bei der Stadt, für ihn reine Formsache, kommt die Ernüchterung. Das Baurechtsamt beharrt darauf, dass die Scheune in gleicher Kubatur wieder errichtet wird. Also auch mit gleicher Dachneigung. Diese ist aber so flach, dass eine Photovoltaik-Anlage kaum rentabel ist.

Dies liegt daran, dass der jetzige Bebauungsplan, mit der Änderung aus 2002 eine Baugrenze hat, die 35m von der Straße nach hinten reicht. Außerhalb dieser darf man nicht bauen. Der Bebauungsplan schließt sogar Nebenanlagen aus. 

Die Scheune steht eindeutig nicht in der Baugrenze. Daher fällt diese in den Bestandsschutz. Sie darf nicht wesentlich verändert werden oder muss in identischer Kubatur neu errichtet werden.

Es ist tragisch, dass viele Bebauungspläne im Gemeindegebiet veraltet sind und die aktuellen Probleme, statt zu lösen, eher behindern. Darunter fällt die Schaffung von Wohnraum als Hinterhofbebauung oder in diesem Fall auch die Energiewende in Waghäusel. (Autor: Marwin Steidle)